Laut der ÖNORM M 7133 wird Holzhackgut unter anderem wie folgt unterschieden:
Größe des Holzhackgutes:
- Feinhackgut G 30 mit einer Nennlänge von 30 mm und einem maximalen Querschnitt von 3 cm².
- Mittelhackgut G 50 mit einer Nennlänge von 50 mm und einem maximalen Querschnitt von 5 cm².
Wassergehalt des Holzhackgutes:
W 20: Lufttrockenes Holzhackgut
W 30: Lagerbeständiges Holzhackgut
W 35: Beschränkt lagerfähiges Holzhackgut
W 40: Feuchtes Holzhackgut
W 50: Erntefrisches Holzhackgut
Der Heizwert des Holzhackgutes in Abhängigkeit vom Wassergehalt:
Je mehr Wasser im Holz enthalten ist, desto geringer wird sein Heizwert, da das Wasser im Verlauf des Verbrennungsvorganges verdampft und dabei Wärme verbraucht wird. Je nach Wassergehalt ändert sich der Heizwert. Der nutzbare Energieinhalt sinkt mit zunehmendem Wassergehalt deutlich ab.
Beispiel:
- Heizwert bei luftgetrocknetem Holzhackgut (W20): 4 kWh/kg
- Heizwert bei erntefrischem Holzhackgut (W55): 2 kWh/kg